Lehrgänge
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Kostenlose Lehrgänge des Verbandes
Der Karateverband Nordrhein-Westfalen bietet gesonderte Lehrgänge für die Jugend/Junioren (bis 18 Jahre) und den Bereich der Senioren (ab 21 Jahre) an. Diese Lehrgänge finden überwiegend an den Wochenenden statt. Rechts auf dieser Seite können Sie sich unter >Anfahrt< Ihre Anfahrtsroute zu der Lehrgangshalle berechnen und ausdrucken lassen.
Die Lehrgänge sind als Trainingsunterstützende Maßnahme gedacht. Das regelmäßige Training in den Vereinen, können und sollen sie nicht ersetzen.
Der KarateNW bittet alle Dojoleiter, die besten Schüler regelmäßig zu unseren Lehrgängen zu schicken, damit unsere Maßnahme möglichst vielen Mitgliedern zugute kommt.
Impressum
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Herausgeber:
KarateNW e.V.
Waldenburger Straße 21b
D-44795 Bochum
Fon: 0234/94429898
Fax: 0234/3386153
Email:
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Mitglied des Dachsportverbandes für Budotechniken NW e.V. und des Landessportbund NW e.V.
Webdesign
Mario Peters
Ridderstr. 32
44867 Bochum
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Web: http://www.wattsche.de
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Ausbildung
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Förderung des Trainer-, Ausbilder- und Übungsleiterwesens
Der KarateNW verfügt über eine große Anzahl anerkannter, kompetenter Ausbilder und bietet seinen Mitgliedern eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung, wie etwa die Teilnahme an Fachübungsleiterlehrgängen.
Die Teilnahme an Übungsleiterlehrgängen wird auch finanziell unterstützt. So veranstaltet der KarateNW mit dem Dachverband für Budotechniken NW Lizenzlehrgänge für Übungsleiter nach den Vorgaben des LSB NW, der die Lizenzen bestätigt und ausstellt. Weitergehende Ausbildungsmaßnahmen sind geplant.
Spezielle Voraussetzungen und Termine für die Übungsleiterlehrgänge sind bei der Geschäftsstelle zu erfragen.
Unterstützung der Mitgliedsvereine
Der KarateNW unterstützt in jeglicher Hinsicht seine Mitgliedsvereine. Jedoch sind Mittel, gerade auch finanzielle, ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken vorenthalten. Ein Anspruch der Mitglieder auf Mittel des Verbandes besteht nicht. Die Mitgliedsvereine des KarateNW werden in allen Fragen des Karate vom Verband betreut.
Der KarateNW verfolgt dabei den Grundsatz, dass die Initiative zunächst vom Verein ausgehen sollte, da sich der Verband nicht in die internen Angelegenheiten seiner Mitgliedsvereine einmischt.
Konkrete Hilfe bietet KarateNW bei folgenden Themen:
- Neugründung eines Vereines
- Aufnahme oder Ummeldung in den KarateNW
- Ausrichtung von Turnieren
- Ausrichtung von Lehrgängen
- Beratung in satzungsmäßigen Angelegenheiten
- Aus- und Weiterbildung der Trainer/Übungsleiter
- Allen fachlichen Fragen zum Karate-Do
Mitgliedschaft
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Wie wird mein Dojo Mitglied im KarateNW ?
Der erste Weg ist die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Dort erhält man ein Aufnahmeformular und kann gleichzeitig die ersten Fragen loswerden. Nachdem das Aufnahmeformular mit Angaben zum Verein ausgefüllt ist, wird es zusammen mit dem Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid und der Vereinssatzung per Post an die Geschäftsstelle geschickt. Nach Sichtung der Unterlagen durch den Vorstand wird umgehend der Aufnahmebescheid samt dem „Merkblatt für eingetragene Vereine" zugestellt. Das neue Mitglied wird nach Aufnahme in den KarateNW automatisch dem LSB NW angeschlossen.
Der LSB NW ist die Gemeinschaft der Sportverbände und Sportinstitutionen in Nordrhein-Westfalen. Er ist Mitglied im Deutschen Sportbund. Vereine können nicht unmittelbar Mitglied des LSB werden, weil nach dessen Satzung ausschließlich Sportfachverbände ordentliche Mitglieder auf Landesebene sein können. Ein Verein ist jedoch dem LSB angeschlossen, wenn er Mitglied eines Mitgliedsverbandes des LSB ist. Wenn der KarateNW ein neues Karatedojo aufgenommen hat, informiert er den LSB, der dann dem Verein die siebenstellige Vereinskennziffer erteilt und ihn der Sporthilfe e.V. meldet. Der Verein erlangt dann Versicherungsschutz und genießt vielfältige Förderungen.
Wer Mitglied des KarateNW ist, kann auch Mitglied in anderen Karateverbänden sein. Die Entscheidung darüber steht jedem Mitglied frei. Zur Finanzierung der Verbandsarbeit wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Änderungen Ihrer Vereinsanschrift oder bei der Verantwortlichkeit von Person innerhalb Ihres Vereins, sowie alle weiteren relevanten Veränderungen sollten schnellstens der Geschäftsstelle mitgeteilt werden!
Darüber hinaus werden die Mitglieder gebeten ebenfalls Ihre E-Mail-Adresse sowie die Internetadresse Ihres Webauftritts an den Verband weiterzugeben, damit eine Publikation auf der Internetpräsenz des KarateNW möglich ist.
Werden Sie Mitglied im KarateNW!
Förderung
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Förderung von Vereinen, Turnieren und Lehrgängen
Der KarateNW richtet Karateturniere auf Landesebene aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Verbandes. Diese Meisterschaften werden für Kinder, Schüler, Jugendliche (gemäß der Jugendordnung des Verbandes) und für Senioren veranstaltet. Die Bekanntmachung und die Einladung zu den Turnieren erfolgen über ein Rundschreiben an die Vereine oder durch Veröffentlichung im Fachorgan „der budoka" und auf dieser Internetpräsenz. Andere Meisterschaften, z.B. Stadtmeisterschaften oder Vergleichskämpfe unterliegen der Verantwortlichkeit der ausrichtenden Vereine. Sie werden dennoch vom Verband unterstützt, wenn und soweit es die ausrichtenden Vereine wünschen. Die Hilfeleistung bezieht sich dabei auf organisatorische Abläufe, etwa bei der Listenführung ,den korrekten Angaben der Wettkampfmodi (Shiai), der Stellung von Kampfrichtern und Wettkampfärzten. Grundsätzlich begrüßt der KarateNW die Ausrichtung von Turnieren seitens seiner Mitglieder, solche Turniere müssen jedoch dem Reglement des jeweiligen Dachverbandes entsprechen.
Unterstützung der Mitgliedsvereine
Der KarateNW unterstützt in jeglicher Hinsicht seine Mitgliedsvereine. Jedoch sind Mittel, gerade auch finanzielle, ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken vorenthalten. Ein Anspruch der Mitglieder auf Mittel des Verbandes besteht nicht. Die Mitgliedsvereine des KarateNW werden in allen Fragen des Karate vom Verband betreut. Der KarateNW verfolgt dabei den Grundsatz, dass die Initiative zunächst vom Verein ausgehen sollte, da sich der Verband nicht in die internen Angelegenheiten seiner Mitgliedsvereine einmischt. Konkrete Hilfe wirdbeispielsweise bei folgenden Situationen gegeben:
- Neugründung eines Vereines
- Aufnahme oder Ummeldung in den KarateNW
- Ausrichtung von Turnieren
- Ausrichtung von Lehrgängen
- Beratung in satzungsmäßigen Angelegenheiten
- Aus- und Weiterbildung der Trainer/Übungsleiter
- Alle fachlichen Fragen zum Karate-Do



