Jugend
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- Kategorie: KarateNW
- Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2011 11:17
- Geschrieben von Mario Peters
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Jugendarbeit und -förderung
Der KarateNW hat sich durch seine Satzung der Förderung der Jugendarbeit verpflichtet. Die Jugendabteilung des KarateNW ist am 18. 11. 1996 nach § 9 Jugendwohlfahrtsgesetz als Trägerin der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt worden. Jugendliche genießen in den Vereinen besondere Beachtung. Dazu wurde eine Jugendverordnung erlassen, die die Aufgabe hat, Jugendlichen den Karatesport näher zu bringen. Die grundsätzlichen Aufgaben der Jugendabteilung sind satzungsgemäß festgeschrieben:
- Förderung des Sports/Jugendarbeit
- Pflege der sportlichen Betätigung
- Sicherung einer Persönlichkeitsentwicklung
- Entwicklung neuer Formen des Sportes
- Zusammenarbeit m. Jugendorganisationen
- Pflege der internationalen Verständigung
Das Erreichen dieser Ziele wird durch die Organe der Jugendabteilung des KarateNW, dem einmal jährlich stattfindenden Verbandsjugendtag und vom Verbandsjugendausschuss (bestehend aus dem Präsidenten, der Abteilungsleitung und deren Assistenz) kontrolliert. Zusätzlich wird ein Jugendvertreter gewählt. Der KarateNW führt jugendgerechte Turniere (Kinder- und Jugendlandesmeisterschaften) durch. Auf den Landesmeisterschaften werden vom KarateNW nur erfahrende und lizenzierte Kampfrichter eingesetzt. Durch Pokale für die ersten drei Plätze soll den Jugendlichen ein zusätzlicher Anreiz für sportliche Leistungen gegeben werden. Talentierte Jugendliche werden durch ein spezielles Stützpunkttraining (Landeskader) gefördert. Termine für das Stützpunkttraining finden Sie auf dieser Internetpräsenz.
Altersgruppeneinteilung bei Kindern und Jugendlichen
- 6 - 11 Jahre
- 12 - 14 Jahre
- 15 - 17 Jahre
- ab 18 Jahre Junioren



